Homöopathie

Die Homöopathie gründet auf dem Ähnlichkeitsprinzip Samuel Hahnemanns ‚similia similibus curentur’, Ähnliches durch Ähnliches heilen. Das bedeutet, dass eine Substanz, die beim Gesunden bestimmte Symptome hervorruft, aus homöopathischer Sicht zur Beseitigung derselben Symptome beim Kranken beitragen kann.

Durch die genaue Schilderung des Patienten und Äußerungen wie  Wortwahl oder Gestik wird nach einer umfangreichen Anamnese das im Sinne der Homöopathie passende Mittel gefunden. Das verabreichte homöopathische Mittel entstammt dem Pflanzen-, Tier- oder Mineralreich.

Homöopathie kann in der Behandlung fast aller akuten und chronischen Krankheiten zur Anwendung kommen. Ebenso kann sie bei schweren Erkrankungen die schulmedizinische Therapie begleiten als auch z.B. nach operativen Eingriffen nicht selten die Heilungsdauer verkürzen helfen.
Sie kann im sprichwörtlichen Sinn als ganzheitliche Behandlungsweise bezeichnet werden.

Von der evidenzbasierten Medizin, landläufig Schulmedizin wird sie jedoch kaum anerkannt. Der Gesetzgeber hingegen erkennt die Homöopathie sehr wohl als besondere Therapierichtung an. Homöopathische Präparate unterliegen strengen Zulassungsbestimmungen, vor allem, wenn Anwendungsgebiete beansprucht werden.

Sind keine Anwendungsgebiete ausgewiesen, sind beim Einsatz der Arzneien das Wissen und die Erfahrung des Therapeuten entscheidend.